Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Grundbuchsabfrage über das Internet
Daten aus der Grundstücksdatenbank (umfasst Grundbuch und Kataster) können bei der österreichischen Justiz über das Internet unter JustizOnline (→ BMJ) abgefragt werden. Diese Daten werden auch von vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Stellen (Verrechnungsstellen) zur Verfügung gestellt:
→ ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
→ auszug.at - Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH
→ BREX Business Register Exchange GmbH / 360 kompany AG
→ EDV-Technik Dipl.-Ing. Went Gesellschaft m.b.H.
→ HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
→ lexunited – online information system GmbH
→ MANZ'sche Verlags- u Universitätsbuchhandlung GmbH
→ ÖGIZIN GmbH
→ UVST Datendienste GmbH
→ Vendaro m-commerce Dienstleistungen GmbH
Die ÖGIZIN GmbH (Österreichische Gesellschaft für Information und Zusammenarbeit im Notariat GmbH) wendet sich als Tochter der Notariatskammer ausschließlich an Notarinnen/Notare. Es gibt aber neun weitere Verrechnungsstellen, die unterschiedliche Teilnehmerkreise als Kundinnen/Kunden anvisieren. Die meisten Verrechnungsstellen akzeptieren alle Berufsgruppen und Personen als Kundinnen/Kunden. Generell trifft die Verrechnungsstellen aber kein Kontrahierungszwang.
Gebühren
Für diese Abfrage der "Grundstücksdatenbank neu" fallen nachstehende Gebühren an. Den Verrechnungsstellen sind überdies angemessene Kosten zu ersetzen.
Art der Abfrage | Gebühren in Euro |
---|---|
Aktueller Grundbuchsauszug (Vollabfrage einer Einlagezahl) |
3,76 |
Aktueller Teilauszug (Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer Einlagezahl) |
2 |
Abfrage der letzten Tagebuchzahl (Plombe) |
0,47 |
Abfrage der Urkundensammlung (je abgefragter Urkunde) |
1,17 |
Abfrage des Personenverzeichnisses (je abgefragter Person) |
1,88 |
Abfrage der historischen Einlagezahl |
1,88 |
Abfrage der historischen Einlagezahl |
4,47 |
Abfrage der KG-Änderungsdaten (je abgefragter KG) |
0,47 |
Abfrage der Informationen zu einer Tagebuchzahl (Zusatzinformation) |
1,88 |
Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde |
1,88 |
Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis |
1,88 |
Abfrage der Abfragen der DKM |
|
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse |
3,76 |
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse |
13 |
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse |
4 |
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse |
15 |
Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 10 Treffern) |
1,17 |
Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 100 Treffern) |
3,76 |
Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 1.000 Treffern) |
38 |
Abfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts (ausgenommen Abfragen der letzten Tagebuchzahl und der KG-Änderungsdaten) |
1,77 |
Wer einen beglaubigten Grundbuchsauszug zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, erhält diesen von Notarinnen/Notaren (→ Notar Suche).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz