Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Störungen durch benachbarte Betriebe

Grundsätzlich findet vor der Genehmigung eines Betriebes durch die Gewerbebehörde eine Verhandlung statt, zu der alle Nachbarinnen/Nachbarn geladen werden müssen. Bei dieser Verhandlung haben Nachbarinnen/Nachbarn die Möglichkeit, ihre Einwendungen gegen die Bewilligung des Betriebes kundzutun. Um die Interessen der Nachbarinnen/Nachbarn zu wahren, kann dann die Bewilligung an gewisse Auflagen geknüpft werden.

Wenn eine Störung von einem bereits bewilligten Betrieb ausgeht, ist es möglich, bei der Gewerbebehörde eine Anzeige zu erstatten. Wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass der Schutz der Nachbarinnen/Nachbarn nicht ausreicht, obwohl sich der Betrieb an alle Auflagen hält, kann sie zusätzliche Auflagen an den Betrieb erteilen.

Der nachbarrechtliche Anspruch auf Unterlassung besteht gegenüber Betrieben nicht. Es ist also nicht möglich, vor Gericht zu fordern, dass ein Betrieb beispielsweise Lärmbelästigungen unterlässt. Es kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz bestehen.

Ausnahme: Wenn sich der Betrieb jedoch nicht an Auflagen der Gewerbebehörde hält, ist es möglich, ihn auf Unterlassung zu klagen. In diesem Fall besteht zudem die Möglichkeit, den Betrieb bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion