Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Meldung des Todesfalls: Erwachsenenvertretung
Falls die Verstorbene/der Verstorbene eine Erwachsenenvertreterin/einen Erwachsenenvertreter hatte, muss das für die verstorbene Person zuständige Bezirksgericht (→ BMJ) informiert werden.
Hinweis
Eine Erwachsenenvertretung endet mit dem Tod der Betroffenen/des Betroffenen. Die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter darf ab diesem Zeitpunkt keine Vertretungshandlungen mehr vornehmen.
Wenn die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter keine Kenntnis über den Tod der von ihr/ihm betreuten Person hat, wird sie/er im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens vom zuständigen Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)) bzw. von der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär über den Todesfall informiert.
Die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter sollte außerdem Personen oder Institutionen (darunter fallen z.B. auch Behörden oder privatrechtliche Vertragspartnerinnen/Vertragspartner), mit denen sie/er im Rahmen der Erwachsenenvertretung regelmäßig Kontakt hatte, über den Todesfall verständigen.
Weitere Informationen zum Thema Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
- Bundesministerium für Justiz
- Österreichische Notariatskammer