Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Kind: eigener Identitätsausweis
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss – in entsprechend kurzen Intervallen – ein neuer Identitätsausweis beantragt werden.
Achtung
Eine Eintragung eines Kindes in den Identitätsausweis ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
- Die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat bzw.
- Die Bezirkshauptmannschaft bzw.
- In Wien: das Polizeikommissariat (→ BMI)
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt. Liegt ein solcher nicht vor, so ist der Aufenthalt maßgebend. Eine aufrechte Meldung in Österreich ist nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
- Das Kind muss zur Antragstellung des Identitätsausweises persönlich erscheinen
- Sofern das Kind aufgrund seines Alters oder aus sonstigen Gründen in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten, muss es im Unterschriftsfeld des Antragsformulars (schwarzer Rahmen) selbst unterschreiben
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
(liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt) - Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (Mutter/Vater)
- Meldebestätigung der Antragstellerin/des Antragstellers (Mutter/Vater)
- Meldebestätigung des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der Staatsbürgerschaft des Kindes bzw. des beantragenden Elternteils, wenn das Kind keinen eigenen besitzt
Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes ist ein eigener Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich. - Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
- Eventuell Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
Auf Wunsch kann die Vorlage der Meldebestätigung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- 61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres