Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Kind: eigener Identitätsausweis

Allgemeine Informationen

Hinweis

Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss – in entsprechend kurzen Intervallen – ein neuer Identitätsausweis beantragt werden. 

Achtung

Eine Eintragung eines Kindes in den Identitätsausweis ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 35a SPG).

Zuständige Stelle

Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

Verfahrensablauf

  • Das Kind muss zur Antragstellung des Identitätsausweises persönlich erscheinen
  • Sofern das Kind aufgrund seines Alters oder aus sonstigen Gründen in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten, muss es im Unterschriftsfeld des Antragsformulars (schwarzer Rahmen) selbst unterschreiben

Erforderliche Unterlagen

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Rechtsgrundlagen

§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres