Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Teilnahme an ELGA
Allgemeines zum Widerspruch gegen die Teilnahme
Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil; jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.
Der ELGA-Teilnahme kann
- zur Gänze (generelles Opt-out) oder
- nur teilweise (partielles Opt-out)
widersprochen werden.
Partielles Opt-out bedeutet, dass (nur) der Teilnahme an bestimmten ELGA-Applikationen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird weiter an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Applikationen teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.
Generelles Opt-out hingegen bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Dadurch ist man keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.
Wer wieder an ELGA teilnehmen möchte, der/dem ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall erfolgt jedoch keine Rückerfassung zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandener ELGA-Gesundheitsdaten. Der Widerruf des Widerspruchs wird − wie der Widerspruch − bei der ELGA-Widerspruchstelle oder über das ELGA-Zugangsportal abgegeben (siehe unten).
ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch auszuüben:
- elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal mittels ID Austria (id-austria.gv.at)/EU Login
- oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an: ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien, zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
Allgemeine Informationen zu ELGA finden sich auf oesterreich.gv.at sowie im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle.
Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.