Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Zeugen

Zeugen sind Personen, die aufgrund eigener Wahrnehmung – weil sie beispielsweise die Tatausführung gesehen haben – Informationen zu der zu untersuchenden Straftat liefern können. Wer eine Ladung als Zeuge erhält, muss immer zur Vernehmung erscheinen. Entschuldigungsgründe, wie z.B. Krankheit oder Unfall, müssen dem Gericht sofort bekanntgegeben werden. Erst wenn der Grund vom Gericht auch akzeptiert wurde, gilt der Zeuge als entschuldigt.

Achtung

Ein unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeuge kann mit einer Ordnungsstrafe (Geldstrafe) geahndet oder es kann eine Vorführung durch die Polizei veranlasst werden.

Unter bestimmten Umständen muss ein Zeuge zwar zur Vernehmung erscheinen, er muss aber nicht aussagen. Genauere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ich erhalte eine Ladung als Zeuge".

Zeugen werden nicht selten auch öfter als einmal befragt:

  • im Ermittlungsverfahren, um zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt, bzw. zur Erfassung oder Aufklärung der Tatumstände und
  • im Hauptverfahren, um die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion