Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Obsorgeberechtigter
Sinnverwandte Begriffe: Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter, Vormund für Minderjährige
Die Obsorgeberechtigte/der Obsorgeberechtigte ist für die Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, für dessen gesetzliche Vertretung und für die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich.
In der Regel sind die Eltern des Kindes obsorgeberechtigt. Wenn diese ihrer Obsorgepflicht nicht nachkommen können (z.B. weil sie nicht mehr am Leben sind), können auch andere Personen die Vormundschaft für das Kind übernehmen.
Im Fall von Trennung oder Scheidung der Eltern gibt es zwei Möglichkeiten: gemeinsame Obsorge beider Eltern oder alleinige Obsorge eines Elternteils.
Ausführliche Informationen zum Thema "Obsorge" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion