Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Allgemeines zur Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Das Gleichbehandlungsgebot für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst ist im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt.
Das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst umfasst folgende Bereiche:
- Begründung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- Festsetzung des Entgelts
- Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen
- Maßnahmen der ressortinternen Aus- und Weiterbildung
- Beruflicher Aufstieg, insbesondere Beförderungen und Zuweisung höher entlohnter Verwendungen (Funktionen)
- Sonstige Arbeitsbedingungen
- Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
Das Gleichbehandlungsgebot nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz gilt beispielsweise für:
- Bedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen
- Personen mit einem freien Dienstvertrag zum Bund
- Lehrlinge des Bundes
- Personen im Ausbildungsdienst
- Personen, die sich um Aufnahme in ein solches Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund bewerben
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion