Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Meldezettel

Der "alte" Meldezettel wurde durch die Meldebestätigung ersetzt.

Der Meldezettel bezeichnet heute auschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) (→ BMI) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

Hinweis

Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die Unterkunftgeberin/der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
  • ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
  • Unterschrift der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
  • Unterschrift der Unterkunftgeberin/des Unterkunftgebers

Unterkunftgeberin/Unterkunftgeber ist jene Person, die der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • die Eigentümerin/der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Familienangehörige) oder der Hauptmieterin/dem Hauptmieter,
  • die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner oder der Untermieterin/dem Untermieter,
  • die Untermieterin/der Untermieter der Mitbewohnerin/dem Mitbewohner.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion