Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Online-Terminvereinbarung (BMI)
Terminbestätigung mit automatischer Erinnerung bei Behörden des Bundesministeriums für Inneres (BMI) für alle Verwaltungsangelegenheiten erhalten
Sie erhalten die Möglichkeit, einen Termin für Ihre Angelegenheit bei der Behörde des BMI zu buchen. Eine diesbezügliche Bestätigung wird Ihnen nach Abschluss der Buchung angezeigt bzw. an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Im Hinweis "Datenschutzinformation" im jeweiligen Anmeldeformular finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO.

Sicherheits- und verkehrspolizeiliche Angelegenheiten
Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:
Strafregisterbescheinigung, Identitätsausweis, ID-Austria, Waffenamt, Führerscheinangelegenheiten, Vereinsangelegenheiten, Strafamts- und Strafvollzugsangelegenheiten, Pyrotechnik, Visa-Themen, Amtsärztin/Amtsarzt, Veranstaltungen

Fremden- und grenzpolizeiliche Angelegenheiten
Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:
Verpflichtungserklärung für Privat-, Firmen- und Vereinseinladungen

Fremdenrechtliche Angelegenheiten
Termine können beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gebucht werden für:
Ausstellung von Konventions- und Fremdenpässen

Fotoerfassung für eCard
Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden, wenn Fremde ein Foto für die eCard benötigen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres