Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Nappersdorf-Kammersdorf |
keine Vorgaben |
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Natschbach-Loipersbach |
keine Vorgaben |
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Neidling |
keine Vorgaben |
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Neulengbach |
Verordnung |
Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmähern) zusätzlich: Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen |
verboten:
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Neumarkt an der Ybbs |
keine Vorgaben |
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Neunkirchen |
Verordnung |
Inbetriebnahme von Rasenmähern und anderen lärmverursachenden Maschinen wie z.B. Kreissägen, Kettensägen, Häckslern, Heckenscheren udgl. |
verboten:
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Neustift-Innermanzing |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Niederleis |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Nöchling |
keine Vorgaben |
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Nußdorf ob der Traisen |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion