Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Pfefferspray
Pfeffersprays gelten als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz und das Mitsichtragen von Pfeffersprays ist Menschen unter 18 Jahren, d.h. Kindern und Jugendlichen, verboten.
Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ausschließlich in einer Notwehrsituation erlaubt. Eine solche liegt vor, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Dieser Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden.
Achtung
Wer den Pfefferspray gegen eine Person einsetzt, obwohl kein rechtswidriger Angriff (Notwehrsituation) vorliegt oder wer das notwendige Maß der Verteidigung überschreitet, macht sich unter Umständen strafbar.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Waffengesetz (WaffG)
- § 3 Strafgesetzbuch (StGB)
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Justiz