Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
Kategorie A
(Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
B C
Bez./
Beispiele
Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten

Büchsen
(Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

Flinten
(Schusswaffen mit glattem Lauf)

Erwerb grundsätzlich verboten

nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
im ZWR
bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

Besitz         grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
Führen       grundsätzlich verboten  nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz 1996

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres