Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Pensionsversicherung während der Pflege eines behinderten Kindes

Allgemeine Informationen

Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- oder Pflegeeltern, die sich der Pflege eines behinderten Kindes in häuslicher Umgebung widmen, können sich auf Antrag in der Pensionsversicherung selbst versichern. Zu dieser Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer nur eine Person berechtigt.

Die Beiträge dafür werden aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und aus Mitteln des Bundes getragen, sodass der/dem Selbstversicherten keine Kosten entstehen. Die Selbstversicherung ist längstens bis zum 40. Geburtstag des Kindes möglich.

Voraussetzungen

Die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes ist jedoch ausgeschlossen bei

Hinweis

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Auf Antrag können Personen, die irgendwann seit dem 1.1.1988 die Voraussetzungen für die Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes erfüllt haben, nachträglich die Selbstversicherung für höchstens 120 Monate beanspruchen. Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt!

Letzte Aktualisierung: 13. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz