Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Versicherungszeiten
Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) kennt nur mehr Beitragszeiten und damit nicht mehr die Unterscheidung zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten.
Diese Beitragszeiten scheinen auf dem Pensionskonto auf und untergliedern sich wie folgt:
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
- Zeiten einer Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung, unter anderem Zeiten
- der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (→ USP) und Pflegekarenz
- des Bezugs von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Umschulungsgeld
- des Bezugs von Kranken- (→ USP), Wochen-, Übergangs- und Rehabilitationsgeld
- des Präsenz- und Zivildienstes
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung:
- Weiterversicherung
- Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3)
- Selbstversicherung
- Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Opting-in bei geringfügiger Beschäftigung
- Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Die Zeiten der Teilpflichtversicherung haben bis 31. Dezember 2004 als beitragsfreie Ersatzzeiten gegolten. Für solche Zeiten ab 2005 werden nun im Gesetz festgelegte Beitragsgrundlagen herangezogen.
Weiterführende Links
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz