Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Meldung des Todesfalls: Grundbuch
Falls die Verstorbene/der Verstorbene Grundstücke oder Eigentumswohnungen besessen hat, müssen die Hinterbliebenen (bzw. die Erbinnen/die Erben) nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens die notwendigen Änderungen im Grundbuch durchführen lassen. Die Eintragung im Grundbuch dient der Rechtssicherheit und schafft eine klare Eigentumssituation gegenüber Dritten, insbesondere bei Liegenschaften oder Eigentumswohnungen.
Wenn die Hinterbliebenen nicht innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses einen Antrag auf Grundbuchsberichtigung einbringen, ist die Notarin/der Notar verpflichtet, diesen Antrag im Auftrag des Gerichts zu stellen.
Beratung bei der Grundbucheintragung beim zuständigen Bezirksgericht (→ BMJ) erfolgt durch die Notarin/den Notar, die/der das Verlassenschaftsverfahren geführt hat.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Außerstreitgesetz (AußStrG)