Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Kleines und großes Pendlerpauschale
Achtung
Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:
Entfernung |
Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km |
58 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km |
113 Euro |
bei mehr als 60 km |
168 Euro |
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
Entfernung |
Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens zwei km bis 20 km |
31 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km |
123 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km |
214 Euro |
bei mehr als 60 km |
306 Euro |
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:
Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8 bis 10 Tage/Monat | 4 bis 7 Tage/Monat |
---|---|---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km | 29 Euro/Monat | 19,33 Euro/Monat | 9,67 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 56,50 Euro/Monat | 37,67 Euro/Monat | 18,83 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 84 Euro/Monat | 56 Euro/Monat | 28 Euro/Monat |
Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8 bis 10 Tage/Monat | 4 bis 7 Tage/Monat |
---|---|---|---|
bei mindestens 2 km bis 20 km | 15,50 Euro/Monat | 10,33 Euro/Monat | 5,17 Euro/Monat |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 61,50 Euro/Monat | 41 Euro/Monat | 20,50 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 107 Euro/Monat | 71,33 Euro/Monat | 35,67 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 153 Euro/Monat | 102 Euro/Monat | 51 Euro/Monat |
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen