Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ist eine Strafverfolgungsbehörde, in der die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert ist.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist für

  • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
  • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
  • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

zuständig.

Sie ist am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingerichtet.

Die österreichische Justiz ist mit einer zunehmenden Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen konfrontiert. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erfordert neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 2a Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz