Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Kauf des Kfz in einem anderen EU-Land als Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.
In beiden Fällen müssen Sie vor der Kfz-Zulassung im Inland die Normverbrauchsabgabe (NOVA) (→ USP) beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) entrichten.
Folgende Papiere sollten Sie von der Verkäuferin/dem Verkäufer erhalten:
- Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
- Fahrzeugpapiere (ausländisches Genehmigungsdokument im Original)
- Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung
- Ausländischen Typenschein bzw. Kfz-Brief oder dergleichen
- EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
Tipp
Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).
Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.
Zusätzliche Informationen
- Zuständigkeiten der Finanzämter (→ USP)
- Fahrzeugerwerb aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (→ BMF)
- Verfahren (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen