Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Oberösterreich
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch
- kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlicht werden,
- Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts diskriminiert werden oder wenn
- pornographische Darstellungen beinhaltet sind.
Wer solche Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet, vorführt, weitergibt oder zugänglich macht, muss durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften oder mündliche Hinweise sicher stellen, dass Jugendliche davon ausgeschlossen werden.
Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch von solchen Medien, Datenträgern, Gegenständen und die Inanspruchnahme derartiger Dienstleistungen verboten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion