Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Adressänderung: Grundbuch
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft muss im Fall einer Adressänderung einen schriftlichen Antrag auf Adressänderung an das Grundbuchsgericht stellen.
Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.
Sie können bei der Antragstellung die Hilfe einer Notarin/eines Notars oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet
Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht.
Kosten
47 Euro Eingabegebühr; wenn nicht die Eingabe und sämtliche Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden, erhöht sich die Eingabegebühr um 19 Euro.
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer