Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmerinnen/älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Das Besondere daran: Sie können Ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern, bekommen aber einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent des Unterschiedsbetrages, bei einer Arbeitszeitverringerung um 40 Prozent also weiterhin 80 Prozent Ihres bisherigen Einkommens ausbezahlt. Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden von der Dienstgeberin/vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt, d.h. Sie verlieren keinen dieser Ansprüche. Auch auf die Höhe der Abfertigung hat die Verringerung der Arbeitszeit keine Auswirkungen.

Auch für Dienstgeberinnen/Dienstgeber bietet die Altersteilzeit Vorteile, da ein Teil des Gehalts durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert wird.

Ein Zugang zur Altersteilzeit ist frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich.

Für Männer gilt daher  ein Zugangsalter von 60 Jahren. Für Frauen ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Nähere Informationen und häufige Fragen zur Altersteilzeit (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft