Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.

Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.

Im Jahr 2024 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 518,44 Euro monatlich.

Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

Hinweis

Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion