Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Verlassenschaftsverfahren
Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer