Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Widerruf der bedingten Strafnachsicht und der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe
Wird ein Straftäter wegen einer während der Probezeit begangenen weiteren strafbaren Handlung verurteilt, widerruft das Gericht gleichzeitig auch die bedingte Strafnachsicht oder die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe. Der Verurteilte muss dann neben der neuen Strafe auch den bedingt nachgesehenen Rest der ersten Verurteilung verbüßen.
Zum Widerruf der bedingten Strafnachsicht kommt es auch, wenn der Straftäter trotz förmlicher Mahnung eine Weisung mutwillig nicht befolgt oder sich dem Einfluss des Bewährungshelfers entzieht.
Die bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher oder einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und die bedingte Entlassung aus diesen Anstalten oder aus einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter kann widerrufen werden, wenn die Gefährlichkeit, gegen die sich die vorbeugende Maßnahme richtet, noch besteht.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Strafgesetzbuch (StGB)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion