Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Aufenthaltstitel für Österreich
- Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht) - "Niederlassungsbewilligung"
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Künstler“
(für Künstler, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Forscher“
(für Forscher, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
(befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang – unselbständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - Niederlassungsbewilligung gemäß § 56 NAG
für Angehörige aus Drittstaaten von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen, befristete Niederlassung und Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - "Familienangehöriger"
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte"
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
(bei Verlängerung der "Rot-Weiß-Rot – Karte" und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Blaue Karte EU"
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Daueraufenthalt – EU"
(unbefristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Brexit – Aufenthaltstitel Art. 50 EUV"
Nähere Auskünfte bei Fragen zu einem Aufenthaltstitel (beabsichtigter Aufenthalt über sechs Monate) erhalten Sie auch unter der Hotline 01/531 26-3100 des Bundesministeriums für Inneres.
Aktuelle Informationen über Aufenthaltstitel für Österreich, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt – EU etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion