Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Allgemeines zum Ablauf eines Zivilverfahrens
Verfahren vor Bezirksgerichten und vor Gerichtshöfen erster Instanz verlaufen nach ähnlichen Grundsätzen. Das Verfahren vor Bezirksgerichten ist jedoch etwas einfacher gestaltet. Auch gibt es im Zivilprozess besondere Verfahrensarten, die ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
Hinweis
Neben den Verfahren im Zivilprozess werden vor den Zivilgerichten auch Außerstreitverfahren durchgeführt, die ebenfalls einem vereinfachten und flexibleren Ablauf folgen. Diese Außerstreitverfahren sind besonders für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. einvernehmliche Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Verlassenschaftsverfahren) geeignet.
Jedes zivilgerichtliche Verfahren wird aufgrund einer Klage eingeleitet. Die Klage muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden.
Nähere Informationen zu den Grundzügen des Zivilverfahrens finden sich im Kapitel "Zivilprozessrecht". Wie im Falle einer Scheidung eine Klage eingebracht wird, findet sich im Kapitel "Streitige Scheidung".
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion