Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner und eingetragenen Partner
Die Ehepartnerin/der Ehepartner und die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner der Verstorbenen/des Verstorbenen haben ein gesetzliches Erbrecht.
Die Höhe des Erbes hängt davon ab, neben welchen Verwandten die Ehepartnerin/der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner erbt.
- Hinterlässt die/der Verstorbene Kinder und/oder Nachkommen dieser Kinder (1. Parentel), erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner neben diesen und erhält ein Drittel.
- Hinterlässt die/der Verstorbene keine Kinder und gibt es auch keine lebenden Nachkommen dieser Kinder, erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner neben den Eltern der Verstorbenen/des Verstorbenen (2. Parentel). Die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner erhält in diesem Fall zwei Drittel. Geschwister haben in diesem Fall kein Erbrecht.
- In den übrigen Fällen erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner die ganze Verlassenschaft.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
