Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Apostille

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.

Hinweis

Wenn mit dem betreffenden Staat ein zwischenstaatliches Abkommen über die wechselseitige Anerkennung von öffentlich-rechtlichen Urkunden besteht, ist keine Apostille oder Legalisation erforderlich, da den betreffenden Urkunden dann wechselseitig volle Gültigkeit zukommt.

Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, der das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet hat, im Heimatstaat erteilt und ausgestellt. In Österreich wird die Apostille – je nachdem, welche Behörde die betreffende Urkunde ausgestellt hat, durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Legalisierungsbüro), die Präsidentinnen/die Präsidenten der mit Zivilrechtssachen befassten erstinstanzlichen Gerichtshöfe (Präsidium des Landesgerichts), die Landeshauptmänner oder das Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle) ausgestellt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion