Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Zuverdienst während der Pension
Zuverdienst zur Alterspension
Neben einer regulären Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.
Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat (Wert 2026) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.
Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension
Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Wert für 2026) pro Monat ausgeübt wird (14-mal pro Jahr) und diese
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.
Zuverdienst zur Korridorpension
Wird während des Bezugs einer Korridorpension
- eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Wert für 2026) pro Monat aufgenommen und
- eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,
kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.
Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.
Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Nähere Informationen gibt es auf der Seite zur Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension auf oesterreich.gv.at.
