Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Meldung des Todesfalls: Geldinstitute

Der Todesfall kann durch die Hinterbliebenen (bzw. die verfügungsberechtigten Erbinnen/Erben) auch beim Geldinstitut der Verstorbenen/des Verstorbenen gemeldet werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben (oder eine persönliche Vorsprache) sowie die Vorlage der Sterbeurkunde bzw. des Registerauszugs Tod. Es müssen jedenfalls die Geldinstitute und Kontoverbindungen der zuständigen Notarin/dem zuständigen Notar (Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär) bekannt gegeben werden.

Hinweis:

In der Regel werden Konten und Sparbücher der Verstorbenen/des Verstorbenen, soweit es keine weiteren Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber gibt, bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Bei Gemeinschaftskonten wird in den meisten Fällen vermerkt, dass eine Inhaberin/ein Inhaber verstorben ist, die andere Mitinhaberin/der andere Mitinhaber kann jedoch weiterhin darüber verfügen.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer