Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Zulassung als außerordentlicher Studierender
Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.
Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.
Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende.
Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.
Weiterführende Links
- Universitätslehrgänge (→ BMBWF)
- Universitäten
- Zulassung von außerordentlichen Studierenden (→ BMBWF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung