Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
L17 – Grundausbildung in der Fahrschule
Bereits mit 15,5 Jahren kann die Bewerberin/der Bewerber in der Fahrschule (→ WKO) mit der Grundausbildung beginnen. Erst nach Absolvierung der Grundausbildung kann sie/er einen Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Diese Vor- und Grundschulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Schulung umfasst 32 Unterrichtseinheiten (wenn der Basiskurs jedoch schon früher absolviert wurde, dann nur mehr 12 Unterrichtseinheiten). Die praktische Schulung umfasst zwölf Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten).
Wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt, kann die theoretische Fahrprüfung abgelegt werden.
Die Begleitperson muss an der Grundausbildung nicht teilnehmen.
Weiters muss gemeinsam mit einer Begleitperson eine Unterrichtseinheit zur theoretischen Einweisung in die Durchführung von Ausbildungsfahrten gemacht werden.
Tipp
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule (→ WKO) angeboten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie