Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Mängelhaftung der Übergeberinnen/Übergeber (Verkäuferinnen/Verkäufer, Werkunternehmerinnen/Werkunternehmer, Dienstleisterinnen/Dienstleister usw.).

Beispiel

  • Ein Fernseher ist bereits beim Kauf defekt und liefert kein ruhiges Bild.
  • Ein angeblicher Goldschmuck ist in Wahrheit aus Messing.

Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen, Waren mit digitalen Einzelleistungen und digitale Einzelleistungen zwei Jahre, für unbewegliche (z.B. Grundstücke, eingebaute Zentralheizung) drei Jahre.

Bei von Unternehmen ab 1.1.2022 bereitgestellten digitalen Leistungen (zum Beispiel Betriebssystem, Messenger-Dienst), trifft Unternehmen eine gewährleistungsrechtliche Update- oder Aktualisierungspflicht.

In Verträgen zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Konsumenten ist dies nicht möglich; allerdings kann die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies zwischen den Vertragspartnern extra ausgehandelt wird.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion