Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Unterstützung nach Behinderungsarten

Blinde Menschen

  • Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
    z.B. Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten
  • Förderungen für soziale Rehabilitation
    • Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
    • Förderung zur Steigerung der Mobilität
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
  • Arbeitsassistenz (→ USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz

Gehörlose Menschen

  • Förderungen für soziale Rehabilitation
    Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone
  • Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
  • Arbeitsassistenz (→ USP)
    Bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)

Rollstuhlfahrer und schwerst gehbehinderte Menschen

Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer sowie schwerst gehbehinderte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:

Tipp

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz