Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Allgemeines zur Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden")

Die Haltung von sogenannten "Listenhunden" (auch "Kampfhunde" oder "Anlagehunde" genannt) bzw. "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" ist in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Wien muss jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund bestimmter, als gefährlich geltender Rassen hält bzw. verwahrt, eine Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren.

In Vorarlberg und Niederösterreich muss die Haltung von Hunden bestimmter, als gefährlich geltender Rassen, der Behörde angezeigt bzw. von dieser bewilligt werden. In Niederösterreich muss zusätzlich eine ausreichende Haftpflichtversicherung, die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, und die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde nachgewiesen werden (können).

In Oberösterreich, in der Steiermark und in Salzburg müssen Halterinnen/Halter von Hunden aller Rassen grundsätzlich ihre Sachkunde nachweisen (z.B. durch Besuch eines Kurses o.Ä.).

In Tirol, dem Burgenland und Kärnten gibt es grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Hund, egal welcher Rasse, gehalten werden darf. Wird ein Hund jedoch auffällig, sind behördliche Maßnahmen möglich.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion