Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Begriffe mit R
Rekurs
Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Zum Zivilverfahren zählen der Zivilprozess, das Außerstreitverfahren, das Exekutionsverfahren und das Insolvenzverfahren.
Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.
Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.