Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Studienangebot und Zugangsbeschränkungen
Studienangebot
Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:
- Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS-Credits)
- Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS-Credits)
- Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel zwei Jahre)
- Universitätslehrgänge
- Außerordentliches Studium
Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Architektur und Städteplanung
- Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
- Informatik
- Pharmazie
- Wirtschaft
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- Bachelor Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
- "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
- "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
- "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion