Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Beglaubigung

Es gibt zwei grundlegende Arten von Beglaubigungen, die beide der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz dienen:

Beglaubigte Abschrift

Die beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) ist die Bestätigung durch

  • eine mit öffentlichem Glauben versehene Urkundsperson (z.B. Notarin/Notar),
  • das Bezirksgericht oder
  • die ausstellende Behörde (nicht in jedem Fall und nicht durch jede Behörde),

dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt.

Beglaubigung der Unterschrift

Mit Beglaubigung der Unterschrift (öffentliche Beglaubigung) auf einer Privaturkunde bestätigen die Notarin/der Notar bzw. das Bezirksgericht, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einer Notarin/einem Notar bzw. vor dem Bezirksgericht unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt hat.

Hinweis

Über die Richtigkeit der unterschriebenen Privaturkunde, also über deren Inhalt, werden dabei keine Feststellungen getroffen.

Beglaubigungen im internationalen Rechtsverkehr werden Legalisation genannt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion