Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung

Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der "24-Stunden-Betreuung" gewährleistet.

Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Tipp

Details zu den Kompetenzen der Betreuungspersonen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung:

  • Sie können eine Betreuungsperson engagieren, die selbstständig tätig ist
  • Sie können eine Betreuungsperson im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen

Detaillierte Erläuterungen zu diesen beiden Möglichkeiten finden sich in den Kapiteln "Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft" und "Unselbstständige Beschäftigung als Betreuungskraft". Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Kosten (Sozialversicherung, Lohn- bzw. Einkommensteuer) der "24-Stunden-Betreuung" und den Voraussetzungen zur Aufnahme der Tätigkeit als Betreuungsperson.

Weiters bietet Ihnen oesterreich.gv.at Informationen zur Förderung der "24-Stunden-Betreuung" – eine Zuwendung kann ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden – sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz