Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Vertretungsbefugnis

Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

  • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
  • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
  • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
  • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
  • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
  • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
  • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion