Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Sofern eine Minderjährige/ein Minderjähriger (d.h. Kinder unter 14 Jahren) in der vom Betretungsverbot erfassten Wohnung wohnt, hat die Polizei, wenn dies erforderlich erscheint,  jene Menschen in deren Obhut sich die Minderjährige/der Minderjähriger regelmäßig befindet, über das Betretungs- und Annäherungsverbot zu verständigen. Dazu gehören insbesondere Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen. Denn mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Annäherungsverbot an die Gefährdete/den Gefährdeten im Umkreis von 100 m.

 Dabei muss ausschließlich

  • der Name der Gefährderin/des Gefährders,
  • der Name der gefährdeten Minderjährigen/des gefährdeten Minderjährigen,
  • die Dauer des Betretungs- und Annäherungsverbots und
  • die Information über eine allfällige Aufhebung des Betretungs- und Annäherungsverbots

übermittelt werden.

Die Leiterin/der Leiter der jeweiligen Einrichtung muss im Rahmen der Aufsichtspflicht zum Schutz der/des gefährdeten Unmündigen die erforderlichen Maßnahmen setzen. Beispielsweise kann die für das Kind zuständige Kindergartenpädagogin/ der für das Kind zuständige Kindergartenpädagoge angewiesen werden, bei der Abholung des Kindes darauf zu achten, dass nur bestimmten Personen das Kind abholen dürfen.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres