Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Sofern eine Minderjährige/ein Minderjähriger (d.h. Kinder unter 14 Jahren) in der vom Betretungsverbot erfassten Wohnung wohnt, hat die Polizei, wenn dies erforderlich erscheint, jene Menschen in deren Obhut sich die Minderjährige/der Minderjähriger regelmäßig befindet, über das Betretungs- und Annäherungsverbot zu verständigen. Dazu gehören insbesondere Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen. Denn mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Annäherungsverbot an die Gefährdete/den Gefährdeten im Umkreis von 100 m.
Dabei muss ausschließlich
- der Name der Gefährderin/des Gefährders,
- der Name der gefährdeten Minderjährigen/des gefährdeten Minderjährigen,
- die Dauer des Betretungs- und Annäherungsverbots und
- die Information über eine allfällige Aufhebung des Betretungs- und Annäherungsverbots
übermittelt werden.
Die Leiterin/der Leiter der jeweiligen Einrichtung muss im Rahmen der Aufsichtspflicht zum Schutz der/des gefährdeten Unmündigen die erforderlichen Maßnahmen setzen. Beispielsweise kann die für das Kind zuständige Kindergartenpädagogin/ der für das Kind zuständige Kindergartenpädagoge angewiesen werden, bei der Abholung des Kindes darauf zu achten, dass nur bestimmten Personen das Kind abholen dürfen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres