Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
Für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen wird die motorbezogene Versicherungssteuer (USP) im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eingehoben. Für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und Zugmaschinen ist die Kraftfahrzeugsteuer (USP) zu entrichten. Für die Erhebung der Steuer von natürlichen Personen bzw. Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern ist das Finanzamt Österreich zuständig (USP).
Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.
Weiterführende Links
- Neuregelung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer: Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen (BMF)
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer: Kraftfahrzeuge, die für Körperbehinderte zugelassen sind und von diesen infolge körperlicher Schädigung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen (BMF)
