Besitz

Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

Beispiel

Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

Weiterführende Links

Besitzstörungsverfahren

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

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